KI-Schulungspflicht:Was Ihr Betriebtun muss
Artikel 4 der KI-Verordnung wurde im Juli 2026 geändert. Wir zeigen, was davon übrig bleibt, wer seit August 2026 hinschaut und wie Sie Ihre Maßnahmen sauber festhalten.
Direkt zur Anfrage- Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung seit der Änderung 2026?
- Gilt die KI-Schulungspflicht auch für Ihren Betrieb?
- Welches Bußgeld droht bei fehlender KI-Schulung?
- Wer prüft die KI-Kompetenz in Deutschland?
- Was sollte ein Betrieb zur KI-Schulung dokumentieren?
- Wie sieht eine KI-Schulung aus, die im Arbeitsalltag trägt?
- Häufige Fragen
- So bringen Sie Ihre KI-Schulungspflicht in eine prüfbare Form
- Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Sprechen wir über Ihr Projekt.
Erst prüfen wir, ob das Vorhaben zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Dann folgt ein Vorschlag mit Phasen und Aufwand.
KI-Schulung anfragen oder anrufen: +49 151 1576 5566Die KI-Schulungspflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt, also auch für das Team, das im Büro mit ChatGPT arbeitet. Seit dem 27. Juli 2026 gilt sie in geänderter Fassung: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, aber für keine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine interne Dokumentation empfehlen sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesnetzagentur. Und die oft genannten 35 Millionen Euro Bußgeld betreffen verbotene KI-Praktiken, nicht die Schulungspflicht.
- Artikel 4 gilt seit 02.02.2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von Branche und Betriebsgröße.
- Seit 27.07.2026 heißt die Pflicht: Maßnahmen ergreifen. Ein festes Kompetenzniveau je Person schuldet der Betrieb nicht mehr.
- In Deutschland ist seit dem 29.07.2026 grundsätzlich die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, einzelne Branchen behalten ihre Fachaufsicht.
- Kein Zertifikat nötig, aber eine interne Aufzeichnung: wer, wann, welche Inhalte, zu welchen KI-Werkzeugen.
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Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung seit der Änderung 2026?
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, international als AI Act bekannt, regelt in Artikel 4 die sogenannte KI-Kompetenz, auf Englisch AI Literacy. Die Vorschrift gehört zu Kapitel I der Verordnung und gilt deshalb bereits seit dem 2. Februar 2025.
In der ursprünglichen Fassung mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital Omnibus zur KI, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Sie hat Artikel 4 neu gefasst.
Der neue Wortlaut verlangt, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Der Zusatzsatz ist für die Praxis entscheidend: Die Pflicht verpflichtet nicht dazu, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“. Ein Betrieb schuldet also die Maßnahme, nicht den nachweisbaren Lernerfolg jeder einzelnen Person.
Neu ist auch Absatz 2: Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen die Betriebe, ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform.
| Punkt | Fassung bis 26.07.2026 | Fassung seit 27.07.2026 |
|---|---|---|
| Kern der Pflicht | Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen | Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen |
| Kompetenzniveau je Person | Ausreichendes Maß als Ziel | Ausdrücklich kein bestimmtes Niveau geschuldet |
| Wer ist erfasst | Personal und Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen befasst sind | Unverändert: Personal und Personen im Auftrag |
| Unterstützung durch EU und Staaten | Nicht geregelt | Neu in Absatz 2, mit Fokus auf KMU |
Gilt die KI-Schulungspflicht auch für Ihren Betrieb?
Sehr wahrscheinlich ja. Die Bundesnetzagentur beschreibt den Kreis der Verpflichteten als Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, einschließlich solcher mit allgemeinem Verwendungszweck wie Chatbots, und zwar unabhängig von Wirtschaftszweig oder Organisationsgröße. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt.
Die EU-Kommission beantwortet in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz genau den Alltagsfall: Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, fällt unter Artikel 4. Die Beschäftigten sollen über die konkreten Risiken informiert werden, die Kommission nennt als Beispiel erfundene Inhalte, sogenannte Halluzinationen.
Erfasst sind auch Personen außerhalb Ihrer Belegschaft. Artikel 4 nennt „andere Personen“, die im Auftrag des Betriebs mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiele Auftragnehmer und Dienstleister. Wenn eine Agentur, ein Freelancer oder eine Zeitarbeitskraft in Ihrem Auftrag mit KI arbeitet, gehört diese Person in Ihre Überlegungen.
Welches Bußgeld droht bei fehlender KI-Schulung?
Hier kursiert die meiste Verunsicherung. Auf vielen Seiten stehen neben dem Stichwort KI-Schulungspflicht Beträge von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Obergrenze steht in Artikel 99 Absatz 3 der KI-Verordnung und gilt für die Missachtung der verbotenen KI-Praktiken nach Artikel 5, etwa manipulative Techniken. Mit der Schulungspflicht hat sie nichts zu tun.
Auch die zweite Stufe von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent in Artikel 99 Absatz 4 ist an eine abschließende Liste gebunden: Pflichten von Anbietern, Bevollmächtigten, Einführern, Händlern und Betreibern nach bestimmten Artikeln sowie Transparenzpflichten nach Artikel 50. Artikel 4 steht in dieser Liste nicht.
Folgenlos ist die Pflicht deshalb nicht. Nach Auskunft der EU-Kommission können die nationalen Marktüberwachungsbehörden Verstöße gegen Artikel 4 auf Grundlage nationalen Rechts mit Sanktionen und anderen Maßnahmen ahnden, jeweils verhältnismäßig und am Einzelfall orientiert. Wer einer Behörde auf ein Auskunftsersuchen falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, riskiert nach Artikel 99 Absatz 5 bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes.
Der dritte Punkt betrifft die Haftung. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden kann, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Sie empfiehlt deshalb, die Maßnahmen gut zu dokumentieren.
| Bußgeldrahmen | Wofür er gilt | Betrifft Artikel 4? |
|---|---|---|
| bis 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes | Verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 | Nein |
| bis 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes | Abschließende Liste von Pflichten, u. a. Betreiber nach Artikel 26 und Transparenz nach Artikel 50 | Nein, Artikel 4 ist nicht gelistet |
| bis 7,5 Mio. € oder 1 % des Jahresumsatzes | Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden | Mittelbar, wenn Sie auf Nachfrage falsch antworten |
Diese Bußgeldobergrenze gilt für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht für die KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.
Wer prüft die KI-Kompetenz in Deutschland?
Am 29. Juli 2026 trat das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) in Kraft. Nach § 2 Absatz 1 ist die Bundesnetzagentur die für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Anders bestimmt ist es vor allem für Branchen mit eigener Fachaufsicht: Im Finanzsektor bleibt etwa die BaFin zuständig.
Die Bundesnetzagentur ist außerdem zentrale Anlaufstelle und zentrale Beschwerdestelle. Beschwerden über Verstöße gegen die KI-Verordnung gehen dort ein und werden bei Bedarf an die zuständige Behörde weitergeleitet. Für Unternehmen bietet sie einen KI-Service Desk mit Informationen zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Zeitlich gilt: Die Pflicht besteht seit Februar 2025, die Aufsicht und Durchsetzung durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden begann laut EU-Kommission im August 2026. Seitdem kann eine Behörde nachfragen, was Ihr Betrieb unternommen hat. Die beste Antwort darauf ist eine Akte, die Sie schon haben.
Was sollte ein Betrieb zur KI-Schulung dokumentieren?
Die EU-Kommission stellt klar, dass kein Zertifikat nötig ist. Organisationen können eine interne Aufzeichnung über Schulungen und andere begleitende Maßnahmen führen. Die Bundesnetzagentur sieht es genauso: keine Zertifizierungspflicht, interne oder externe Maßnahmen sind möglich, getroffene Maßnahmen sollten dokumentiert werden.
Nicht vorgeschrieben sind nach Angaben der Bundesnetzagentur garantierte Kompetenzniveaus einzelner Personen, formalisierte oder standardisierte Trainings, externe Zertifizierungen und ein eigener KI-Beauftragter. Das senkt den Aufwand. Es bedeutet aber auch, dass Sie selbst begründen, warum Ihre Maßnahmen zu Ihrem Betrieb passen.
Aus unserer Arbeit mit Betrieben hat sich eine schlanke Akte bewährt, die fünf Fragen beantwortet. Sie ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.
| Baustein | Was hineingehört | Warum es hilft |
|---|---|---|
| KI-Werkzeuge im Einsatz | Liste der genutzten Systeme, etwa Chatbot, Übersetzung, Bildgenerator, KI-Funktionen in Branchensoftware, mit Einsatzzweck | Artikel 4 knüpft an den Kontext an, in dem KI-Systeme eingesetzt werden |
| Personenkreis | Wer nutzt welches Werkzeug, inklusive Dienstleister und Freelancer im Auftrag | Die Pflicht erfasst auch Personen, die im Auftrag handeln |
| Schulungsnachweis | Datum, Dauer, Teilnehmende, Inhalte, Unterlagen oder Folien | Beantwortet die Frage, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde |
| Nutzungsregeln | Interne Regeln, etwa zu Kundendaten, Prüfung von Ergebnissen, Kennzeichnung | Zeigt, dass Risiken der eingesetzten Systeme bedacht wurden |
| Auffrischung | Nächster Termin, Anlass wie neues Werkzeug oder neue Funktion | KI-Kompetenz soll laut Bundesnetzagentur regelmäßig aufgefrischt werden |
Wie sieht eine KI-Schulung aus, die im Arbeitsalltag trägt?
Die KI-Verordnung schreibt kein Format vor. Sie nennt aber die Maßstäbe: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung der Beteiligten und den Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur leiten daraus vier Orientierungspunkte ab, die sich gut als Gerüst für eine Schulung eignen.
Eine Schulung, die an diesen Punkten entlang gebaut ist, kostet Ihr Team einen überschaubaren Teil der Arbeitszeit und bringt mehr als Rechtssicherheit: Wer weiß, wo ein Chatbot zuverlässig hilft und wo er Fakten erfindet, arbeitet schneller und liefert weniger Nacharbeit. Die Bundesnetzagentur formuliert es ähnlich: Der Aufbau von KI-Kompetenz liegt im Eigeninteresse der Unternehmen.
Bei Scalableloops bauen wir KI-Schulungen deshalb auf den Werkzeugen und Aufgaben, die in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen, und unterscheiden nach Vorwissen: Die Geschäftsführung braucht andere Inhalte als das Team, das täglich Texte oder Angebote erstellt.
- 01
Grundverständnis
Was ist KI?Wie funktionieren die Systeme, die Ihr Team nutzt, und warum können sie überzeugend falsch liegen?
- 02
Rolle
Anbieter oder Betreiber?Die meisten Betriebe setzen KI ein und sind damit Betreiber. Wer selbst KI-Systeme anbietet, hat eine andere Ausgangslage.
- 03
Risiken
Was kann im Einsatz schiefgehen?Erfundene Fakten, Umgang mit Kunden- und Personaldaten, Prüfung von Ergebnissen vor der Weitergabe.
- 04
Aktualität
Was hat sich geändert?Neue Werkzeuge und Funktionen kommen laufend dazu. Eine Auffrischung hält Wissen und Dokumentation auf Stand.
Häufige Fragen
Muss jeder Mitarbeiter eine KI-Schulung machen?
Artikel 4 verlangt Maßnahmen für das Personal und für Personen im Auftrag, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Wer im Betrieb keine KI nutzt, ist davon nicht betroffen. Die Form der Maßnahme richtet sich nach Vorwissen und Einsatzkontext, ein einheitliches Pflichttraining schreibt die Verordnung nicht vor.
Braucht man ein Zertifikat für die KI-Schulungspflicht?
Nein. Die EU-Kommission stellt klar, dass kein Zertifikat nötig ist und eine interne Aufzeichnung über Schulungen genügen kann. Auch die Bundesnetzagentur nennt keine Zertifizierungspflicht, empfiehlt aber, die Maßnahmen zu dokumentieren.
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung.
Gibt es ein Bußgeld für fehlende KI-Schulung?
Die KI-Verordnung legt für Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldrahmen fest, die Beträge von 35 Millionen Euro gelten für verbotene Praktiken nach Artikel 5. Nach Auskunft der EU-Kommission können nationale Behörden Verstöße gegen Artikel 4 dennoch auf Grundlage nationalen Rechts verhältnismäßig sanktionieren.
Wer kontrolliert die KI-Schulungspflicht in Deutschland?
Seit Inkrafttreten des KI-MIG am 29. Juli 2026 ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständige Marktüberwachungsbehörde. Für bestimmte Branchen bleibt die jeweilige Fachaufsicht zuständig, etwa die BaFin im Finanzsektor.
Reicht es, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Auch dann gilt Artikel 4. Die EU-Kommission nennt genau diesen Fall: Beschäftigte, die ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, sollen über die konkreten Risiken wie erfundene Inhalte informiert werden.
So bringen Sie Ihre KI-Schulungspflicht in eine prüfbare Form
- 01
Bestand aufnehmen
Listen Sie auf, welche KI-Werkzeuge im Betrieb genutzt werden und von wem, inklusive Dienstleistern im Auftrag.
- 02
Schulung passend zuschneiden
Richten Sie Inhalte nach Vorwissen und Einsatz aus: Grundverständnis, Ihre Rolle als Betreiber, Risiken der konkreten Werkzeuge.
- 03
Festhalten
Legen Sie Teilnehmende, Datum, Inhalte und Unterlagen in einer internen Akte ab.
- 04
Auffrischung terminieren
Planen Sie einen festen Termin für die nächste Runde und einen Anlass, etwa ein neues Werkzeug.
Die KI-Schulungspflicht ist leichter geworden, und genau deshalb zählt jetzt, dass Sie zeigen können, was Ihr Betrieb tatsächlich getan hat.
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