§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Scalableloops GmbH, Lohbruck 22, 84307 Eggenfelden (im Folgenden „Scalableloops“). Erfasst sind insbesondere KI-Schulungen und Workshops, Beratung, die Entwicklung von Software, KI-Agenten, RAG-Systemen und Voicebots, Online-Marketing einschließlich GEO und SEO sowie Betrieb, Hosting und Wartung.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber“). Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge auf Grundlage dieser AGB.
(3) Vertragspartner des Auftraggebers ist immer die Scalableloops GmbH, auch wenn wir Subunternehmer einsetzen (§ 10).
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
(5) Es gilt folgende Rangfolge: (a) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, (b) das Angebot mit Leistungsbeschreibung, (c) ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit es um personenbezogene Daten geht, (d) diese AGB, (e) die gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragsschluss und Form
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern das Angebot keine Bindungsfrist nennt.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail, durch Unterschrift oder durch elektronische Signatur, oder wenn wir eine Bestellung in Textform bestätigen.
(3) Erklärungen, Freigaben und Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), E-Mail genügt. Individuelle Absprachen haben nach § 305b BGB auch dann Vorrang, wenn sie mündlich getroffen wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Ob eine Leistung als Werkleistung (insbesondere Software, Systeme, Integrationen) oder als Dienstleistung (insbesondere Beratung, Schulung, laufende Marketing-Betreuung, Betrieb und Support) geschuldet ist, legt das Angebot fest.
(2) Bei Dienstleistungen schulden wir eine fachgerechte Erbringung nach dem Stand der Technik, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Wir sichern insbesondere keine bestimmten Conversion-Zahlen, Lead-Mengen, Umsätze, Rankings, Reichweiten oder Nennungen in KI-Antwortsystemen (etwa ChatGPT, Gemini, Perplexity oder Google AI Overviews) zu, es sei denn, das Angebot enthält eine ausdrückliche Zusage.
(3) Bei Online-Marketing steuern wir Budgets, Gebote, Zielgruppen und Kampagnen im Rahmen des vereinbarten Monatsbudgets selbständig und dürfen Budgets innerhalb dieses Rahmens zwischen Kampagnen und Plattformen verschieben. Überschreitungen des Monatsbudgets brauchen die vorherige Freigabe des Auftraggebers in Textform.
(4) Nicht im Honorar enthalten sind, soweit das Angebot nichts anderes regelt: Werbebudgets und Schaltkosten der Plattformen, Nutzungskosten von KI-Modellen (etwa API-Tokens), Hosting-, Cloud- und Speicherkosten externer Anbieter, Lizenzgebühren Dritter (etwa Stockmaterial, Schriften, SaaS-Abonnements) sowie Gebühren von Behörden. Diese Kosten trägt der Auftraggeber; wo möglich, schließt er die Verträge mit den Anbietern direkt. Werbe-, Analyse- und Plattformkonten laufen auf den Namen des Auftraggebers; wir arbeiten dort mit eingeräumtem Zugriff.
(5) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich vereinbart sind. Andernfalls sind sie unverbindliche Planungsangaben. Verzögert sich eine Leistung, weil Mitwirkungsleistungen fehlen (§ 4), verschieben sich Termine angemessen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit, was für die Leistung nötig ist, insbesondere Ansprechpartner, Informationen, Daten, Markenmaterial, Zugänge zu Systemen und Konten sowie Freigaben.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er uns überlässt (etwa Texte, Bilder, Logos, Daten), die nötigen Rechte hat und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Entsteht uns durch verspätete oder fehlende Mitwirkung nachweisbarer Mehraufwand, können wir ihn nach den vereinbarten Stundensätzen abrechnen. Wir weisen den Auftraggeber vorher in Textform auf die fehlende Mitwirkung hin. Weitergehende gesetzliche Rechte (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.
§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Beide Seiten können Änderungen des Leistungsumfangs vorschlagen. Bei Änderungswünschen des Auftraggebers prüfen wir die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und teilen sie in Textform mit. Die Änderung wird verbindlich, sobald beide Seiten ihr in Textform zugestimmt haben.
(2) Als Erweiterung des Auftrags gelten insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus, neue Inhalte und konzeptionelle Richtungswechsel. Sie werden nach Stundensatz oder gesondertem Festpreis vergütet.
(3) Im Rahmen des Auftrags haben wir gestalterischen und technischen Spielraum. Wünsche des Auftraggebers berücksichtigen wir im vereinbarten Umfang.
§ 6 Abnahme von Werkleistungen
(1) Sobald eine Werkleistung fertiggestellt ist, zeigen wir das an. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelhaftung behoben.
(2) Die Abnahme gilt nach § 640 Abs. 2 BGB als erfolgt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Folge weisen wir mit der Fertigstellungsanzeige hin.
(3) Sind abgrenzbare Teile oder Module vereinbart, können sie einzeln abgenommen werden. Nimmt der Auftraggeber eine Leistung produktiv in Betrieb, ohne Mängel zu rügen, gilt dies ebenfalls als Abnahme.
§ 7 KI-Schulungen und Workshops
(1) Schulungen und Workshops finden zum vereinbarten Termin vor Ort oder online statt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung, die Inhalte und Umfang der Schulung ausweist.
(2) Unsere Schulungen unterstützen den Auftraggeber dabei, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) zu erfüllen. Für die Erfüllung dieser Pflicht im eigenen Unternehmen bleibt der Auftraggeber verantwortlich. Schulungen sind keine Rechtsberatung.
(3) Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin ab, berechnen wir: bis 28 Tage vor dem Termin nichts; ab 27 bis 14 Tage vorher 25 %; ab 13 bis 7 Tage vorher 50 %; ab 6 Tagen vorher 75 % der für den Termin vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Statt abzusagen, kann der Auftraggeber kostenfrei Ersatzteilnehmer benennen oder den Termin einmal bis 14 Tage vorher kostenfrei verschieben.
(4) Fällt ein Termin aus Gründen aus, die wir zu vertreten haben (etwa Krankheit der Trainerin oder des Trainers), bieten wir einen Ersatztermin an. Kommt binnen angemessener Frist kein Ersatztermin zustande, erstatten wir bereits gezahlte Vergütung für diesen Termin.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand rechnen wir nach den vereinbarten Stundensätzen ab, mit einem nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweis.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Laufende Leistungen (etwa Betreuung, Hosting, Wartung) rechnen wir monatlich im Voraus ab. Bei Projekten können Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB.
(4) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, können wir weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Tagen zurückhalten, bis die Zahlung eingeht.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungskosten.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke seines Unternehmens. Es umfasst das Recht, die Ergebnisse zu bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Auftraggeber die Ergebnisse vorläufig nutzen; dieses vorläufige Recht können wir widerrufen, solange er mit der Zahlung in Verzug ist.
(2) An Inhalten, die erkennbar für die Veröffentlichung durch den Auftraggeber bestimmt sind (etwa Texte, Grafiken, Kampagnenmaterial, Website-Inhalte), erhält er zusätzlich das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung in allen Medien. Auftraggeberspezifische Inhalte und Konfigurationen setzen wir nicht für andere Kunden ein.
(3) Rechte an vorbestehenden oder allgemein verwendbaren Bestandteilen bleiben bei uns. Das sind insbesondere Quellcode-Bibliotheken, Frameworks, Modul-Architekturen, KI-Workflows, Werkzeuge, Vorlagen und unser methodisches Know-how. Soweit solche Bestandteile in Arbeitsergebnisse eingehen, erhält der Auftraggeber daran das Nutzungsrecht nach Abs. 1, beschränkt auf die Nutzung zusammen mit dem jeweiligen Arbeitsergebnis. Wir dürfen allgemeine Erkenntnisse und Bestandteile ohne auftraggeberspezifische Inhalte weiterverwenden.
(4) Eigenständige Plattformen, die wir als Software-as-a-Service betreiben (etwa Momentsuite), stellen wir nur zur Nutzung bereit, und zwar nach einer gesonderten Vereinbarung. Ein Anspruch auf Quellcode oder Eigenbetrieb besteht dafür nicht.
(5) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse nicht gesondert an Dritte verkaufen, vermieten oder unterlizenzieren. Zulässig ist die Nutzung durch mit ihm verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) und die Übertragung des Nutzungsrechts zusammen mit dem Unternehmen oder dem Geschäftsbereich, in dem die Ergebnisse eingesetzt werden. Eine solche Übertragung teilt der Auftraggeber uns in Textform mit. Für weitergehende Nutzungen kann eine gesonderte Lizenz vereinbart werden.
(6) Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig. Auf wesentliche Open-Source-Komponenten weisen wir in der Dokumentation hin.
(7) Daten, Inhalte und Konten, die der Auftraggeber bereitstellt oder die in seinem Auftrag erfasst werden, bleiben bei ihm.
§ 10 Subunternehmer
(1) Wir dürfen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einsetzen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigene. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und unseren Subunternehmern entsteht nicht.
(2) Wir verpflichten Subunternehmer auf Vertraulichkeit (§ 15) und Datenschutz (§ 14). Verarbeiten sie personenbezogene Daten des Auftraggebers, gelten die Regeln zu Unterauftragsverarbeitern im Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 11 Mängelhaftung
(1) Bei Werkleistungen haften wir für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, wie sich der Mangel zeigt. Offensichtliche Mängel zeigt er innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme an, später erkannte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt, soweit er anwendbar ist.
(3) Wir beheben Mängel zunächst durch Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder Schadensersatz nach § 13 verlangen.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist oder einer Garantie und nicht für Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1. Dort gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler darauf beruht, dass der Auftraggeber oder Dritte die Leistung ohne unsere Zustimmung verändert haben, dass sie in einer nicht vereinbarten Umgebung eingesetzt wird oder dass externe Dienste (etwa KI-Modelle, Plattformen, Schnittstellen Dritter) ihr Verhalten nach der Abnahme geändert haben. Die Anpassung an solche Änderungen übernehmen wir im Rahmen eines Wartungsvertrags oder nach Aufwand.
§ 12 KI-Systeme und KI-Ergebnisse
(1) KI-Systeme arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Auch bei sorgfältiger Entwicklung und Konfiguration können sie sachlich falsche Aussagen („Halluzinationen“), Verzerrungen oder Inhalte erzeugen, die Rechte Dritter berühren. Wir entwickeln und konfigurieren KI-Systeme nach dem Stand der Technik und dokumentieren ihre bekannten Grenzen. Fehlerfreie Ergebnisse in jedem Einzelfall schulden wir nicht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Setzt der Auftraggeber ein KI-System in seinem Unternehmen ein, ist er Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist für den Einsatz verantwortlich, insbesondere für die menschliche Aufsicht, für Transparenzpflichten gegenüber betroffenen Personen und für die Bewertung der Risiken im laufenden Betrieb. Wir geben eine Empfehlung zur Risikoeinstufung nach der KI-Verordnung ab und unterstützen den Auftraggeber im vereinbarten Umfang. Diese Empfehlung ist keine Rechtsberatung.
(3) Der Auftraggeber prüft KI-Ergebnisse (etwa Texte, Bilder, Videos, Antworten, Klassifikationen, Budgetvorschläge) vor der Veröffentlichung oder Weiterverwendung, soweit nicht vereinbart ist, dass wir diese Prüfung übernehmen. Gibt er Inhalte frei oder schaltet er eine Pipeline frei, die Inhalte automatisch veröffentlicht, ist er für diese Inhalte gegenüber Dritten verantwortlich.
(4) Wir haften nicht für Folgen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere Kontosperren, Reichweiten- oder Sichtbarkeitsänderungen durch automatische Entscheidungen von Plattformen und KI-Anbietern, Änderungen von Plattformrichtlinien oder Tracking-Ausfälle beim Auftraggeber. Das gilt nicht, soweit wir sie zu vertreten haben; dann gilt § 13.
(5) Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus Inhalten entstehen, die er nach Abs. 3 freigegeben oder automatisiert veröffentlicht hat, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit wir die Rechtsverletzung zu vertreten haben.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Das gilt nicht, soweit die Datensicherung zu unseren vertraglichen Leistungen gehört.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Datenschutz
(1) Beide Seiten halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Grundlage ist unser Muster; Vorlagen des Auftraggebers prüfen wir.
(3) Für diese Daten bleibt der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wie wir personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung unter scalableloops.ai/datenschutz/.
§ 15 Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Zusammenarbeit. Vertraulich sind insbesondere Angebote, Kalkulationen, Strategien, Performance-Daten, Quellcode, Konzepte und Geschäftsgeheimnisse.
(2) Die Pflicht gilt während der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Seite öffentlich werden, die der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
(4) Den Auftraggeber als Referenz (Name, Logo, Projektbeschreibung, Fallstudie) nennen wir nur mit seiner Zustimmung in Textform. Ohne Zustimmung dürfen wir die Art der Leistung anonymisiert beschreiben, sodass der Auftraggeber nicht erkennbar ist.
§ 16 Abwerbeverbot
(1) Der Auftraggeber wird während der Zusammenarbeit und zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder fest eingebundenen Freelancer, die für ihn tätig waren, aktiv abwerben. Bewerbungen auf allgemeine Stellenanzeigen fallen nicht darunter.
(2) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen Abs. 1, zahlt er eine Vertragsstrafe, deren Höhe wir nach billigem Ermessen festsetzen und die im Streitfall das zuständige Gericht überprüfen kann. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Leistungen (etwa Marketing-Betreuung, Hosting, Wartung, Support) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit das Angebot keine Mindestlaufzeit oder andere Frist vorsieht.
(2) Für Werkleistungen gilt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB. Kündigt er, erhalten wir die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bei Vertragsende stellen wir dem Auftraggeber seine Daten auf Anforderung in einem gängigen Format (etwa CSV, JSON oder SQL) bereit und löschen sie anschließend, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Migrationen, Schnittstellen zu Nachfolgesystemen und Übergabeschulungen vergüten wir nach Aufwand. Die Nutzungsrechte nach § 9 bleiben vom Vertragsende unberührt.
§ 18 Höhere Gewalt
Können wir oder der Auftraggeber Leistungen wegen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs nicht erbringen, etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen oder großflächige Ausfälle von Cloud- und KI-Anbietern, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert das Hindernis länger als drei Monate, können beide Seiten den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Für laufende Leistungen (§ 17 Abs. 1) können wir diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder neue Leistungsmerkmale das erfordern. Hauptleistungen und Vergütung ändern wir auf diesem Weg nicht.
(2) Wir teilen Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Auftraggeber, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Seiten können den Vertrag dann ordentlich kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Scalableloops GmbH in Eggenfelden. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
(3) Bei Meinungsverschiedenheiten suchen beide Seiten zunächst eine einvernehmliche Lösung im Gespräch. Das Recht, Gerichte anzurufen, bleibt davon unberührt.
(4) Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Fassung
AGB der Scalableloops GmbH, Version 2.0, Stand 4. Oktober 2026. Sie ersetzen die Fassung 1.2 vom 21. Mai 2026 für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge.
Scalableloops GmbH · Sitz: Lohbruck 22, 84307 Eggenfelden · Besucheradresse: Hopfenstraße 8, 80335 München · Amtsgericht Landshut, HRB 15329 · USt-IdNr. DE461370100 · Geschäftsführer: Jeremias Burger, Nikolai Schöbel · hello@scalableloops.ai · +49 151 15765566
AGB als PDF herunterladen