KI Video erstellen:So gehen Sie vor,das müssen Sie beachten
Mit KI entstehen Drehbücher, kurze Clips, Sprecherstimmen und Erklärvideos mit Avatar in einem Bruchteil des gewohnten Aufwands. Hier lesen Sie, welche Werkzeugarten es gibt, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, wem das Ergebnis gehört und wann Sie ein KI-Video kennzeichnen müssen.
Direkt zur Anfrage- Wofür eignet sich KI bei der Videoproduktion?
- Welche KI-Werkzeuge erstellen Videos für Unternehmen?
- Wie gehen Sie beim KI-Video Schritt für Schritt vor?
- Wie formulieren Sie Anweisungen, die brauchbare Clips liefern?
- Wem gehört ein KI-Video, und wen dürfen Sie zeigen?
- Wann müssen Sie ein KI-Video kennzeichnen?
- Wo stößt KI im Video an Grenzen, und wie prüfen Sie das Ergebnis?
- Was gilt für Datenschutz und Schulung im Team?
- Häufige Fragen
- So starten Sie mit KI-Videos im Betrieb
- Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Sprechen wir über Ihr Projekt.
Erst prüfen wir, ob das Vorhaben zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Dann folgt ein Vorschlag mit Phasen und Aufwand.
KI-Videos besprechen oder anrufen: +49 151 1576 5566Ein KI-Video erstellen Sie, indem Sie einer KI in normaler Sprache beschreiben, was zu sehen und zu hören sein soll, und das Ergebnis danach prüfen und schneiden. Je nach Aufgabe nutzen Sie dafür einen Videogenerator wie Google Veo oder Adobe Firefly, eine Avatar-Plattform wie Synthesia oder einen KI-Chat wie ChatGPT für Drehbuch und Sprechertext. Rechtlich zählen vor allem drei Punkte: Wen zeigt das Video, wem gehört es, und wirkt es so echt, dass es nach der KI-Verordnung als Deepfake gekennzeichnet werden muss?
- KI hilft entlang der ganzen Produktion: Idee und Drehbuch, einzelne Clips, Sprecherstimme, Avatar und Untertitel.
- Ein rein von KI erzeugtes Video ist in Deutschland mangels persönlicher geistiger Schöpfung in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.
- Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber Deepfakes nach Artikel 50 der KI-Verordnung offenlegen.
- Wer echte Personen oder Stimmen nachbildet, braucht deren Einwilligung, im Zweifel schriftlich.
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- Wofür eignet sich KI bei der Videoproduktion?
- Welche KI-Werkzeuge erstellen Videos für Unternehmen?
- Wie gehen Sie beim KI-Video Schritt für Schritt vor?
- Wie formulieren Sie Anweisungen, die brauchbare Clips liefern?
- Wem gehört ein KI-Video, und wen dürfen Sie zeigen?
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Wofür eignet sich KI bei der Videoproduktion?
KI übernimmt heute Teile der Videoproduktion, die früher Kamera, Studio oder Sprecher verlangt haben. Am meisten Zeit spart sie im Mittelstand dort, wo viele ähnliche Videos entstehen: kurze Produktclips, Erklärvideos für Kunden, Schulungsvideos für neue Beschäftigte, Varianten einer Anzeige für verschiedene Kanäle.
Hilfreich ist die Unterscheidung nach Aufgaben. Nicht jedes Video muss vollständig von einer KI erzeugt werden. Oft reicht es, einen Teil des Ablaufs zu übergeben, etwa das Drehbuch oder die Übersetzung, und den Rest wie gewohnt zu produzieren.
Die folgende Übersicht ordnet typische Aufgaben den passenden Werkzeugarten zu. Die genannten Produkte sind Beispiele, keine Rangliste.
| Aufgabe | Werkzeugart | Beispiele | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Idee, Drehbuch, Sprechertext | KI-Chat | ChatGPT, Claude, Gemini, Microsoft Copilot | Fakten und Zusagen im Text selbst prüfen |
| Kurze Clips aus einer Beschreibung | Videogenerator | Google Veo, Adobe Firefly | Realistische Szenen mit Personen oder Orten können Deepfakes sein |
| Erklär- und Schulungsvideo mit Sprecher | Avatar-Plattform | Synthesia | Einwilligung, wenn ein Avatar einer echten Person nachgebildet wird |
| Mehrsprachige Fassungen | Avatar-Plattform oder Übersetzung plus Vertonung | Synthesia, DeepL für den Text | Fachbegriffe von Muttersprachlern gegenlesen lassen |
| Schnitt, Untertitel, Formate | Schnittprogramm mit KI-Funktionen | je nach eingesetztem Programm | Endkontrolle am fertigen Video |
Welche KI-Werkzeuge erstellen Videos für Unternehmen?
Videogeneratoren erzeugen aus einer Textbeschreibung oder einem Standbild einen kurzen Clip. Google beschreibt für Veo, dass das Modell den Ton gleich mit erzeugt, also Geräusche, Umgebungsklang und Dialog. Veo ist unter anderem über die Gemini-App erreichbar, und Google versieht die Videos mit dem unsichtbaren Wasserzeichen SynthID. Adobe bietet mit Firefly einen Videogenerator, der laut Adobe mit lizenzierten Inhalten wie Adobe Stock und gemeinfreiem Material trainiert wurde und nicht mit Inhalten von Adobe-Kunden.
Avatar-Plattformen setzen einen Sprechertext in ein Video mit einer digitalen Person um. Synthesia nennt als Ausgangspunkt ein Drehbuch, ein Dokument oder eine Webadresse und bietet Avatare und KI-Stimmen in vielen Sprachen. Das eignet sich für Schulungs- und Erklärvideos, bei denen es auf Inhalt und Verständlichkeit ankommt und weniger auf eine Kinooptik.
KI-Chats wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Microsoft Copilot erzeugen keine Videos in dieser Form, sind für die Vorarbeit aber das wichtigste Werkzeug: Themenideen, Gliederung, Drehbuch, Sprechertext, Titel und Beschreibung. Wie Sie diese Texte gut anleiten, erklärt unser Beitrag KI für Texte nutzen. Für Standbilder, Hintergründe und Vorschaubilder lohnt ein Blick auf KI für Bilder nutzen.
Wie gehen Sie beim KI-Video Schritt für Schritt vor?
Ein brauchbares KI-Video entsteht selten mit einer einzigen Anweisung. Bewährt hat sich ein Ablauf, der dem klassischen Dreh ähnelt: erst planen, dann erzeugen, dann auswählen und schneiden. Der Unterschied liegt darin, dass Sie Szenen verwerfen und neu erzeugen können, ohne ein Team erneut ans Set zu holen.
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Ziel festlegenKlären Sie, wer das Video sieht, wo es läuft und was der Zuschauer danach tun oder wissen soll. Daraus ergeben sich Format, Länge und Tonalität.
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Drehbuch schreibenLassen Sie einen KI-Chat eine Gliederung und den Sprechertext entwerfen, und überarbeiten Sie beides selbst. Jede Zahl und jede Produktaussage wird an Ihren eigenen Unterlagen geprüft.
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Szenen beschreibenBeschreiben Sie jede Einstellung einzeln: Motiv, Umgebung, Licht, Kamerabewegung, Stimmung, Ton. Kurze, eindeutige Szenen gelingen verlässlicher als lange, verschachtelte.
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Erzeugen und auswählenErzeugen Sie mehrere Varianten je Szene und wählen Sie die beste aus. Achten Sie auf Hände, Schrift im Bild, Logos und physikalisch unmögliche Bewegungen.
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Schneiden und freigebenFügen Sie die Szenen im Schnittprogramm zusammen, ergänzen Sie Untertitel und Ihr Logo, und lassen Sie das fertige Video von einer zweiten Person aus Ihrem Team freigeben.
Wie formulieren Sie Anweisungen, die brauchbare Clips liefern?
Eine gute Anweisung für einen Videogenerator liest sich wie eine Regieanweisung. Sie nennt, was zu sehen ist, wie die Kamera sich bewegt und welche Stimmung entstehen soll. Ein Beispiel für einen Produktclip: „Nahaufnahme eines Holztischs in einer hellen Werkstatt, auf dem Tisch liegt ein gefalteter Lederrucksack, die Kamera fährt langsam heran, weiches Tageslicht von links, ruhige Stimmung, leises Vogelzwitschern im Hintergrund.“
Für das Drehbuch im KI-Chat bewährt sich eine Anweisung mit Rolle, Zielgruppe und Rahmen: „Du bist Redakteur für Erklärvideos. Schreibe den Sprechertext für ein kurzes Video, das Kunden erklärt, wie sie eine Reklamation in unserem Onlineshop einreichen. Sprich die Zuschauer mit Sie an, nutze kurze Sätze und keine Fachbegriffe. Gliedere den Text in Szenen und schlage zu jeder Szene ein Bild vor.“
Bitten Sie den Chat danach um eine kritische Durchsicht: „Prüfe den Text auf Aussagen, die ich belegen muss, und markiere sie.“ So sehen Sie schnell, wo Sie nachschlagen müssen, bevor gesprochen und gerendert wird. Vermeiden Sie in Anweisungen echte Namen von Personen und fremde Marken, sofern Sie dafür keine Rechte haben.
Wem gehört ein KI-Video, und wen dürfen Sie zeigen?
Urheberrechtlich geschützt ist in Deutschland nach § 2 Abs. 2 UrhG nur eine persönliche geistige Schöpfung, also ein Werk, das ein Mensch gestaltet. Ein Video, das eine KI allein aus einer kurzen Anweisung erzeugt, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Die Folge: Andere können einen solchen Clip grundsätzlich weiterverwenden. Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch das Material wesentlich bearbeitet, auswählt und zu einem eigenen Werk zusammenfügt. Für Ihre Marke heißt das: Setzen Sie auf eigene Gestaltung, Schnitt und Text, wo Ihnen Schutz wichtig ist.
Zeigt ein KI-Video eine echte, erkennbare Person, greift das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG. Das gilt auch für synthetisch erzeugte Darstellungen, die einer Person hinreichend ähnlich sehen. Für Werbung brauchen Sie deren Einwilligung. Die Stimme ist im Gesetz nicht eigens geregelt, sie ist aber über das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Wenn Sie also die Stimme Ihres Geschäftsführers für Videos nachbilden lassen, holen Sie sein Einverständnis ein und halten Sie fest, wofür die Stimme genutzt werden darf.
Prüfen Sie außerdem die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs: Was darf mit den Ergebnissen kommerziell geschehen, und welche Inhalte sind ausgeschlossen? Das steht bei jedem Anbieter in den Bedingungen und ändert sich mit den Tarifen.
Wann müssen Sie ein KI-Video kennzeichnen?
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Für Unternehmen, die KI-Videos einsetzen, ist vor allem Absatz 4 wichtig: Wer als Betreiber ein KI-System nutzt, das einen Deepfake erzeugt, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Als Deepfake gilt nach Art. 3 Nr. 60 ein von KI erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde.
Ein realistisch wirkender Clip mit einer Person, die es so nicht gibt, die aber wie eine echte Kundin aussieht, kann darunter fallen. Eine erkennbar gezeichnete Animation oder ein abstrakter Hintergrund in der Regel nicht. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht: Der Hinweis muss so erfolgen, dass er die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt. Wie Sie Hinweise im Kundenkontakt gestalten, erklärt unser Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
Die Anbieter der Werkzeuge haben eine eigene Pflicht nach Absatz 2: Sie markieren die Ergebnisse maschinenlesbar, bei Veo etwa mit SynthID. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Sie betrifft nur diese Markierung, die Offenlegung von Deepfakes schiebt sie nicht auf. Die Markierung ersetzt Ihren sichtbaren Hinweis nicht. Plattformen haben zusätzlich eigene Regeln. YouTube verlangt von Kanalbetreibern, realistisch wirkende veränderte oder synthetische Inhalte beim Hochladen anzugeben. Für KI-Hilfe beim Drehbuch oder bei Untertiteln ist dort keine Angabe nötig.
Wo stößt KI im Video an Grenzen, und wie prüfen Sie das Ergebnis?
KI-Videos wirken auf den ersten Blick oft fertig und zeigen beim zweiten Blick Fehler. Typisch sind verformte Hände, Schrift im Bild, die keinen Sinn ergibt, Logos, die sich von Szene zu Szene verändern, und Bewegungen, die physikalisch nicht möglich sind. Ihr Produkt sieht in einem erzeugten Clip außerdem nie exakt so aus wie in der Wirklichkeit. Für Produktdetails, die Kunden vor dem Kauf prüfen, bleiben echte Aufnahmen die verlässlichere Wahl.
Ein zweiter typischer Fehler liegt im Text: Ein Sprechertext klingt flüssig und enthält trotzdem eine falsche Zahl oder ein Versprechen, das Sie nicht halten können. Gesprochen fällt so etwas weniger auf als geschrieben.
Prüfen Sie deshalb jedes Video vor der Veröffentlichung mit festen Fragen: Stimmt jede Aussage mit Ihren Unterlagen überein? Zeigt das Video Personen, Marken oder Orte, für die Sie Rechte brauchen? Wirkt eine Szene so echt, dass ein Hinweis nötig ist? Passt das Video zu Ihrem Erscheinungsbild? Die Freigabe übernimmt ein Mensch, der das Video nicht selbst erstellt hat.
Was gilt für Datenschutz und Schulung im Team?
Laden Sie Aufnahmen von Beschäftigten, Kunden oder Gesprächen in ein KI-Werkzeug, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Die Datenschutzkonferenz beschreibt in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ vom 6. Mai 2024, worauf Verantwortliche achten sollten: Nutzen Sie betriebliche Konten statt privater, prüfen Sie, ob Ihre Eingaben zum Training verwendet werden, und schließen Sie bei Cloud-Diensten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI einsetzt, unabhängig von seiner Größe. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in geänderter Fassung: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, ein bestimmtes Niveau je Person schulden Sie nicht. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Für Videos heißt das praktisch: Wer im Team Clips erzeugt, sollte die Kennzeichnungsregeln kennen, wissen, wann eine Einwilligung nötig ist, und typische Bildfehler erkennen. Mehr dazu steht im Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.
Wer Videos regelmäßig für mehrere Kanäle produziert, findet im Beitrag KI im Marketing nutzen Anregungen, wie Videos in eine laufende Planung passen.
Häufige Fragen
Kann ich mit KI ein komplettes Werbevideo erstellen?
Ja, technisch ist das möglich, indem Sie mehrere erzeugte Szenen zusammenschneiden und eine KI-Stimme oder einen Avatar ergänzen. Für Produktdetails, auf die sich Kunden verlassen, sind echte Aufnahmen verlässlicher, weil ein erzeugter Clip Ihr Produkt nie exakt abbildet. Viele Betriebe mischen beides.
Muss ich jedes KI-Video kennzeichnen?
Nicht jedes. Artikel 50 Abs. 4 der KI-Verordnung verlangt die Offenlegung bei Deepfakes, also bei Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Eine erkennbar gezeichnete Animation fällt in der Regel nicht darunter. Plattformen wie YouTube haben zusätzlich eigene Regeln für realistisch wirkende synthetische Inhalte.
Gehören mir die Rechte an einem KI-Video?
Ein rein von KI erzeugtes Video ist in Deutschland mangels persönlicher geistiger Schöpfung in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Bearbeiten Sie das Material wesentlich und gestalten Sie ein eigenes Werk daraus, kann Schutz entstehen. Was Sie mit den Ergebnissen kommerziell tun dürfen, regeln zusätzlich die Nutzungsbedingungen des Anbieters.
Darf ich einen Avatar oder eine Stimme unseres Geschäftsführers erzeugen?
Ja, mit seiner Einwilligung. Das Bild einer Person ist über § 22 KUG geschützt, die Stimme über das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Halten Sie schriftlich fest, wofür Avatar und Stimme genutzt werden dürfen und was geschieht, wenn die Person das Unternehmen verlässt.
Welches KI-Werkzeug eignet sich für Schulungsvideos?
Für Schulungs- und Erklärvideos mit Sprecher sind Avatar-Plattformen wie Synthesia gebaut, die aus einem Drehbuch ein Video mit digitaler Person und KI-Stimme erstellen. Das Drehbuch selbst entwerfen Sie am besten mit einem KI-Chat und überarbeiten es fachlich.
Reicht das unsichtbare Wasserzeichen des Anbieters als Kennzeichnung?
Nein. Die maschinenlesbare Markierung ist eine Pflicht des Anbieters nach Artikel 50 Abs. 2. Ihre Pflicht als Betreiber, einen Deepfake für die Zuschauer offenzulegen, bleibt davon unberührt.
So starten Sie mit KI-Videos im Betrieb
- 01
Einsatz wählen
Suchen Sie eine Videoart, die bei Ihnen regelmäßig anfällt, etwa Erklärvideos für Kunden oder Schulungsvideos, und beginnen Sie dort.
- 02
Regeln festlegen
Schreiben Sie auf, welche Werkzeuge genutzt werden, welche Aufnahmen hinein dürfen, wann gekennzeichnet wird und wer freigibt.
- 03
Rechte klären
Holen Sie Einwilligungen für Personen und Stimmen ein und prüfen Sie die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs für den kommerziellen Einsatz.
- 04
Team befähigen
Üben Sie Anweisungen, Bildkontrolle und Kennzeichnung an Ihren eigenen Videos. Bei Bedarf unterstützen wir mit einer KI-Schulung.
KI macht Videos schneller und günstiger, sie nimmt Ihnen aber weder die Verantwortung für den Inhalt noch die Frage nach Rechten und Kennzeichnung ab. Wer beides als festen Teil des Ablaufs behandelt, kann KI-Videos ohne böse Überraschung einsetzen.
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung (EUR-Lex)abgerufen 26.09.2026
- dejure.org: Art. 50 KI-Verordnungabgerufen 26.09.2026
- Bundesnetzagentur: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VOabgerufen 26.09.2026
- e-recht24: Deepfakes kennzeichnenabgerufen 26.09.2026
- Prigge Recht: KI-Kennzeichnungspflicht 2026abgerufen 26.09.2026
- e-recht24: Sind KI-generierte Bilder, Texte und Videos urheberrechtlich geschützt?abgerufen 26.09.2026
- Prigge Recht: Sind KI-generierte Videos und Filme urheberrechtlich geschützt?abgerufen 26.09.2026
- Ferner Alsdorf: KI-Deepfakes und Persönlichkeitsrecht, Schutz der eigenen Stimmeabgerufen 26.09.2026
- LHR Rechtsanwälte: Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrechtabgerufen 26.09.2026
- Google DeepMind: Veoabgerufen 26.09.2026
- Wikipedia: Veo (text-to-video model)abgerufen 26.09.2026
- BGR: Veo 3 AI videos get visible watermarks, not just SynthIDabgerufen 26.09.2026
- Adobe: Firefly AI Video Generatorabgerufen 26.09.2026
- Neowin: Adobe announces Firefly Video Model that can generate commercially safe videosabgerufen 26.09.2026
- Synthesia: Text to Videoabgerufen 26.09.2026
- Creatify: What is Synthesia AI and how does it work?abgerufen 26.09.2026
- YouTube Blog: How we're helping creators disclose altered or synthetic contentabgerufen 26.09.2026
- YouTube-Hilfe: Disclosing use of GenAI contentabgerufen 26.09.2026
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz (06.05.2024)abgerufen 26.09.2026
- Datenschutzticker: DSK-Orientierungshilfe für datenschutzkonformen Einsatz von KIabgerufen 26.09.2026
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenzabgerufen 26.09.2026
- EU-Kommission: AI Literacy, Questions and Answersabgerufen 26.09.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (EUR-Lex)abgerufen 26.09.2026
- TechZeitGeist: Die kurze Schonfrist für KI-Kennzeichnungabgerufen 26.09.2026
- R&U: KI-Kennzeichnungspflicht 2026, Art. 50 KI-VO im Überblickabgerufen 26.09.2026

