Welche Rolle habenSie in derKI-Verordnung?
Ob Sie Anbieter oder Betreiber sind, entscheidet darüber, wer den KI-Hinweis einbaut und wer die Protokolle aufbewahrt.
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KI-Governance besprechen oder anrufen: +49 151 1576 5566Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler sind die Rollen, an denen die KI-Verordnung ihre Pflichten festmacht. Welche davon auf Ihren Betrieb zutrifft, entscheidet am Ende ganz praktische Dinge, zum Beispiel wer den KI-Hinweis einbaut und wer die Protokolle aufhebt.
- Anbieter: baut ein KI-System oder lässt es bauen und bringt es unter eigenem Namen heraus (Art. 3 Nr. 3).
- Betreiber: setzt es beruflich in eigener Verantwortung ein (Art. 3 Nr. 4).
- Einführer, Händler und Bevollmächtigte haben eigene Pflichten aus bestimmten Artikeln.
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Worin liegt der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber in der KI-Verordnung?
Kaufen Sie einen fertigen Chatbot und hängen ihn auf Ihre Website, sind Sie in aller Regel Betreiber, ganz gleich, ob das Werkzeug Geld kostet. Anders kann es aussehen, wenn Sie sich einen Assistenten eigens bauen lassen und ihn unter Ihrem Namen anbieten, dann rückt Ihr Betrieb unter Umständen selbst in die Anbieter-Rolle. Wo genau die Grenze liegt, lässt sich nicht pauschal sagen (Vertrag und Aufbau des Systems geben meist den Ausschlag), und wir würden da im Zweifel lieber einmal mehr hinschauen, bevor das System live geht.
Welche Pflichten hängen an der Rolle als Anbieter oder Betreiber?
Bei der Transparenz nach Artikel 50 ist die Arbeit ziemlich klar verteilt. Der Anbieter baut das System so, dass Menschen im Gespräch von der KI erfahren, und er markiert erzeugte Inhalte maschinenlesbar. Deepfakes offenlegen muss dagegen der Betreiber, also derjenige, der das Bild oder Video tatsächlich verwendet.
Bei Hochrisiko-Systemen ist das Muster dasselbe. Der Anbieter sorgt dafür, dass überhaupt protokolliert werden kann, und schreibt in die Betriebsanleitung, wie. Der Betreiber hält sich an diese Anleitung, behält den Betrieb im Blick und hebt die Protokolle auf, die bei ihm landen.
Was gilt für Einführer und Händler nach der KI-Verordnung?
Neben Anbietern und Betreibern nennt die Verordnung noch Einführer, Händler und Bevollmächtigte. Sie alle tauchen in Artikel 99 Absatz 4 auf, und der sieht für Verstöße gegen ihre Pflichten Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für die KI-Kompetenz sind Einführer und Händler dagegen kein Thema, weil sich Artikel 4 nur an Anbieter und Betreiber richtet.
Häufige Fragen
Wer muss den KI-Hinweis im Chatbot einbauen?
Artikel 50 Absatz 1 verpflichtet den Anbieter, das System entsprechend zu gestalten. Weil Ihr Kunde aber Ihr Chatfenster und Ihren Namen sieht, fällt ein fehlender Hinweis auf Sie zurück, also prüfen Sie besser selbst, ob er da ist und wo Sie die erste Nachricht einstellen können.
Wer bewahrt die Protokolle auf, Anbieter oder Betreiber?
Beide, jeweils soweit die Protokolle ihrer Kontrolle unterliegen, der Anbieter nach Artikel 19 und der Betreiber nach Artikel 26 Absatz 6. Läuft das System im Rechenzentrum des Anbieters, regeln Sie den Zugriff am besten gleich im Vertrag.
Begriffe, die Sie im selben Zusammenhang kennen sollten
KI-Verordnung (AI Act) · Kennzeichnungspflicht für KI (Artikel 50) · Protokollierungspflicht (KI-Verordnung) · KI-Kompetenz (Artikel 4) · KI-Governance · Zum KI-Glossar A-Z
Wer seine Rolle für jedes KI-System einmal schriftlich festhält, weiß bei jeder neuen Pflicht sofort, ob sie ihn betrifft.

